Ab wann kann ich online wählen?
Das elektronische Wahlportal wird am 14. September 2022, 0:00 Uhr freigeschaltet und ist erreichbar unter https://www.ihkwahl.de/onlinewahl. Sie erhalten Ihre Zugangsdaten ab dem 14. September 2022 mit Ihren Wahlunterlagen automatisch per Post. Der Versand der Wahlunterlagen kann einige Tage in Anspruch nehmen.
Muss ich meine Zugangsdaten anfordern?
Nein. Die Zugangsdaten zur Online-Wahl erhalten Sie persönlich/vertraulich als Wahlberechtigter ab dem 13. September 2022 postalisch mit Ihren Wahlunterlagen. Bitte achten Sie also ab dem 14. September 2022 besonders auf den Eingang der Wahlunterlagen. Der Versand der Wahlunterlagen kann einige Tage in Anspruch nehmen.
Ich habe meine Zugangsdaten nicht erhalten, was kann ich tun?
Ersatzwahlunterlagen können nur auf Antrag bei Nichtzugang ausgestellt werden. Sollten Sie keine Wahlunterlagen erhalten haben, wenden Sie sich bitte bis zum 21. Oktober 2022 per E-Mail unter wahlausschuss@heilbronn.ihk.de oder telefonisch unter 07131 9677-444 an das IHK-Wahl-Team.
Meine Zugangsdaten sind beschädigt oder unleserlich. Was kann ich tun?
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall unverzüglich an das IHK-Wahl-Team unter 07131 9677-444 oder per E-Mail an wahlausschuss@heilbronn.ihk.de.
Wie erfahre ich, welche Kandidatinnen und Kandidaten sich zur Wahl stellen?
Die Namen und Informationen zu den Kandidatinnen und Kandidaten finden Sie hier auf der Wahlseite in der Rubrik „Die Kandidaten“. Ebenfalls finden Sie auf dem Kandidatenflyer, der den Wahlunterlagen beigelegt ist, Informationen zu den Kandidaten aus Ihrer Wahlgruppe.
Benötige ich einen bestimmten Browser, um online zu wählen?
Nein, das Wahlsystem ist generell mit aktuellen Internetbrowsern (z.B.: Chrome, Firefox, Safari, Opera, Edge) und Endgeräten (z.B. PCs, Laptops, Tablets und Smartphones) kompatibel. Sollte das Online-Wahlportal für Sie nicht aufrufbar sein, versuchen Sie es mit einem alternativen Browser oder Endgerät, bzw. prüfen Sie Ihre Internetverbindung.
Weshalb muss ich Cookies erlauben, um das Wahlsystem zu nutzen?
Mit dem Besuch des Online-Wahlportals wird ein sogenanntes „Session Cookie“ auf Ihrem Rechner angelegt. Dieses enthält keine personenbezogenen Daten, sondern dient allein der Funktionalität der Online-Wahl. Das Wahlgeheimnis bleibt gewahrt.
Wie kann ich meine Stimme online abgeben?
Als Wähler können Sie mit jedem webfähigen Endgerät (z.B. PC, Laptop oder Smartphone) online abstimmen. Das hierfür eingerichtete Wahlportal finden Sie ab dem 14. September 2022 hier auf der Wahlseite unter der Rubrik „Onlinewahl“. Ebenfalls gelangen Sie durch Scannen des auf den Wahlunterlagen aufgedruckten QR-Codes zum Wahlportal. Die inhaltlichen Darstellungen des Wahlportals sind auf allen Endgeräten gleich. Der gezeigte Sichtbereich kann jedoch von Ihrer Bildschirmgröße und der hierzu getroffenen Einstellungen abhängen und ein Scrollen erfordern.
Alle Details finden Sie direkt im Online-Wahlportal unter https://ihkwahl.de/onlinewahl.
Was passiert, wenn ich mehr Stimmen vergebe, als mir maximal zur Verfügung stehen?
Der Wahlberechtigte oder sein Wahlbevollmächtigter darf lt. §14 Abs. 3 Wahlordnung höchstens so viele Kandidaten kennzeichnen, wie in der Wahlgruppe zu wählen sind. Er kann für jeden Kandidaten jeweils nur einmal stimmen. Entsprechend ungültige Stimmabgaben werden vom System verhindert.
Kann ich meine Stimmabgabe korrigieren?
Eine Korrektur Ihrer Stimme ist bis zur verbindlichen Stimmabgabe (Button: „Stimme(n) abgeben“) jederzeit möglich. Bitte verwenden Sie hierzu den Button „Zurück“. Erst mit dem Klick auf „Stimme(n) abgeben“ wird Ihre Stimme anonym und verschlüsselt in der digitalen Wahlurne abgelegt. Ihre Zugangsdaten sind damit erloschen. Sie können mit diesen nur einmal abstimmen.
Was geschieht, wenn ich auf den Button “Abmelden“ klicke?
Sie haben bis zur endgültigen Stimmabgabe jederzeit die Möglichkeit, den Wahlvorgang über den Button „Abmelden“ vorzeitig zu beenden. Ihre bisherigen Angaben werden aus rechtlichen Gründen für Sie nicht zwischen gespeichert. Sie können sich in diesem Fall innerhalb der Wahlfrist erneut am Online-Wahlportal anmelden, Ihre Auswahl treffen und endgültig abstimmen und absenden.
Wie lange kann ich meine Stimme abgeben?
Die Wahlfrist endet zum 25. Oktober 2022, 12:00 Uhr (d.h. das Online-Wahlportal schließt um 12:00 Uhr). Bis zu diesem Zeitpunkt muss die Online-Stimmabgabe erfolgt sein. Bitte beginnen Sie daher rechtzeitig mit Ihrem Online-Wahlvorgang.
Wie sicher ist die Online-Stimmabgabe und ist das Wahlgeheimnis gewahrt?
Ja, das Wahlgeheimnis ist gewahrt. Die IHK Heilbronn-Franken nutzt die Software AVX des Herstellers Assembly Voting. Diese entspricht nationalen und internationalen Empfehlungen für Online-Wahlsysteme. Die in der Wahlordnung verankerten Wahlgrundsätze (allgemein, geheim, frei, unmittelbar), der Datenschutz und die Datensicherheit sind durch Kryptographie und modernste technisch / organisatorische Maßnahmen gewährleistet.
Ich habe meine Zugangsdaten mehrfach falsch eingegeben, was kann ich tun?
Bitte stellen Sie bei der Eingabe Ihrer Zugangsdaten sicher, dass die FESTSTELLTASTE nicht aktiviert ist und dass Sie die korrekte Groß- & Kleinschreibung verwenden. Beachten Sie auch die korrekte Eingabe von Ziffern und Sonderzeichen.
Kann ich weiter wählen, wenn ich den Browser zwischendurch geschlossen oder zu lang gewartet habe?
Sofern Sie den Browser zwischendurch geschlossen haben oder aufgrund von einer Inaktivität ausgeloggt wurden, können Sie sich über die Startseite erneut anmelden. Ihre Angaben werden bei Abbruch des Wahlvorgangs aus rechtlichen Gründen nicht zwischengespeichert. Solange keine endgültige Stimmabgabe (Button: „Stimme(n) abgeben“) vorgenommen wurde, ist eine erneute Anmeldung innerhalb der Wahlfrist möglich.
Wie komme ich wieder zum Wahlsystem, wenn ich die Zurück-Taste des Browsers geklickt habe?
Solange keine verbindliche Stimmabgabe (Button: „Stimme(n) abgeben“) vorgenommen wurde, müssen Sie den Wahlvorgang nochmal starten. Ihre vorherigen Angaben wurden aus rechtlichen Gründen nicht zwischengespeichert. Bitte verwenden Sie möglichst nur die Schaltflächen des Online-Wahlportals.
Kann ich, nachdem ich bereits per Brief gewählt habe, trotzdem online wählen?
Alle Wahlberechtigten sind zur Ausübung ihres jeweiligen Wahlrechts nur einmal berechtigt, d.h. Ihre Stimmabgabe darf nur einmal – entweder online oder per Briefwahl – erfolgen (§ 3 Abs. 2 Wahlordnung). Sollten Sie versehentlich Ihre Stimme per Online- und Briefwahl abgeben, zählt Ihre online abgegebene Stimme. Ihre Briefwahlstimme wird in diesem Fall aussortiert und für ungültig erklärt (§ 12 Wahlordnung).
Wo und wann wird das Ergebnis bekannt gegeben?
Das Wahlergebnis wird voraussichtlich am 27. Oktober 2022 auf dieser Wahlwebseite veröffentlicht und auf der Website der IHK www.heilbronn.ihk.de formal bekannt gegeben. Ebenfalls erfolgt auf www.wnews.de eine entsprechende Veröffentlichung.
Hinweis:
Die hier zusammengestellten FAQs zur Online-Wahl der IHK Heilbronn-Franken sind ein Service für unsere Mitgliedsunternehmen. Sie enthalten nur erste Hinweise und erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für ihre inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. Sollten sich Ihnen weitere Fragen stellen oder Probleme auftreten, wenden Sie sich bitte direkt an die IHK Heilbronn-Franken unter 07131 9677-444.
Wie funktioniert die
Stimmabgabe bei der Briefwahl?
- Auf dem Stimmzettel den oder die Kandidaten Ihrer Wahl ankreuzen.
- Stimmzettel in den Stimmzettelumschlag legen und diesen verschließen.
- Wahlschein vollständig ausfüllen und mit Unterschrift versehen.
- Stimmzettelumschlag und unterzeichneten Wahlschein in Rücksendeumschlag.
- Rücksendeumschlag verschließen.
- Verschlossenen Rücksendeumschlag portofrei innerhalb der Wahlfrist an die IHK senden.
- WICHTIG: Bei der Briefwahl planen Sie bitte ausreichend Postlaufzeit ein oder werfen Sie die Unterlagen rechtzeitig in den IHK-Briefkasten in Heilbronn ein (die Geschäftsstellen existieren nicht mehr).
- Ersatzwahlunterlagen können nur auf Antrag bei Nichtzugang ausgestellt werden. Sollten Sie keine Wahlunterlagen erhalten haben, wenden Sie sich bitte bis zum 17. Oktober 2022 per E-Mail unter wahlausschuss@heilbronn.ihk.de oder telefonisch unter 07131 9677-444 an das IHK-Wahl-Team.
Wer überprüft den
korrekten Ablauf der Wahl?
Der Wahlausschuss bestimmt die Modalitäten der Wahl. Er wird zur Durchführung der Wahl von der Vollversammlung gewählt.
Der Wahlausschuss bestimmt auch die Fristen im Zusammenhang mit der Wahl und bestätigt die Wählerliste, prüft die Wahlvorschläge und stellt das Wahlergebnis fest. Er entscheidet über alle Fragen, die bei der Wahlhandlung oder bei der Ermittlung des Wahlergebnisses auftreten sowie über die Gültigkeit von abgegebenen Stimmen.