Die Vollversammlung muss die Besonderheiten eines jeden Kammerbezirks und die Bedeutung der verschiedenen Branchen entsprechend ihrer wirtschaftlichen Bedeutung widerspiegeln. Grundlage dafür ist das IHK-Gesetz.
Die Wahlordnung der IHK Heilbronn-Franken trägt dieser Vorgabe des Gesetzgebers Rechnung, indem die wahlberechtigten Unternehmen in branchenspezifische Wahlgruppen unterteilt sind und die Zuteilung der Zahl der Sitze auf die Wahlgruppen nach der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung der jeweiligen Wahlgruppe erfolgt. Die gesamtwirtschaftliche Bedeutung einer Wahlgruppe ergibt sich aus dem Gewerbeertrag, der Anzahl an Unternehmen sowie der Zahl der eingetragenen Ausbildungsverhältnisse.
Wahlgruppen der Vollversammlung
und deren Sitzverteilung
Die Vollversammlung ist ein Spiegelbild der gewerblichen Wirtschaft, in der alle Branchen (mit Ausnahme reiner Handwerksbetriebe) nach ihrer gesamtwirtschaftlichen Bedeutung an der Willensbildung mitwirken. Entsprechend der Wirtschaftsstruktur im Bezirk der IHK Heilbronn-Franken wählen die IHK-zugehörigen Unternehmen ihre Vertreter in sieben verschiedenen Wahlgruppen.
Nr. | Wahlgruppen | Anzahl der zu wählenden Mitglieder |
---|---|---|
I | Industrie/Verarbeitendes Gewerbe | 10 |
II | Absatzwirtschaft (Großhandel, Einzelhandel, Warenhandelsvertreter) | 9 |
III | Kreditgewerbe (Banken, Bausparkassen, Kreditgenossenschaften und Sparkassen), Versicherungen, Vermittlung von Versicherungs- und Finanzdienstleistungen | 4 |
IV | Transport und Logistik (Infrastruktur), Vermietung von beweglichen Gütern, Gastronomie, Tourismus, Gesundheits- und Sozialwesen, Personenbeförderung, Kur- und Freizeitbetriebe, Reisebüros, Reiseveranstalter, Kunst, Unterhaltung, Erholung | 4 |
V | Immobilienwirtschaft, Personaldienstleister, Entwicklungsdienstleister und sonstige Dienstleister | 9 |
VI | Information und Kommunikation, Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaften | 5 |
VII | Bau, Energie, Umwelt, Entsorgung, Versorger, Urproduktion | 5 |
Zusätzlich kann von den Vollversammlungsmitgliedern jeweils 1 Mitglied je Wahlgruppe hinzugewählt werden. Die Zuwahl dient dazu, die Spiegelbildlichkeit der regionalen Wirtschaft in der Vollversammlung ggf. zu verbessern.
Wie erfolgt die Zuordnung der Unternehmen
zu einer Wahlgruppe?
Ausgangspunkt der Zuordnung eines wahlberechtigten Unternehmens in eine Wahlgruppe sind die Tätigkeiten, die ein Unternehmen bei der Anmeldung beim Gewerbeamt oder dem Handelsregister angibt. Entscheidend für die Wahlgruppenzuordnung ist dabei der tatsächliche Schwerpunkt der Unternehmenstätigkeit.